Definition

Die Homöopathie ist eine Arzneitherapie, die vom deutschen Arzt Dr. Samuel Hahnemann Anfang des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Ihre wichtigsten Kennzeichen sind die gezielte Arzneimittelwahl mit Hilfe der Ähnlichkeitsregel, die sich nach den individuellen Krankheitszeichen und Persönlichkeitsmerkmalen des Patienten richtet, die Erkenntnis der Arzneikräfte durch Prüfungen an Gesunden sowie die Verwendung der Arzneimittel in potenzierter Form und kleiner Dosis.

Grundlagen

Wie Hahnemann selbst sagt, sind die Grundlagen der Homöopathie „Beobachten, Nachdenken und Erfahrung“, also klinische Beobachtungen und Erfahrungen ohne weltanschauliche und spekulative Elemente. Insofern ist die Homöopathie eine praktisch-ärztliche Wissenschaft. Auch in der modernen Medizin hat es sich gezeigt, dass bei aller theoretischen Vorarbeit die klinische Prüfung zur endgültigen Beurteilung einer Therapie unverzichtbar ist.

1. Die Ähnlichkeitsregel

Experimentell hatte Hahnemann erkannt, dass jedes Arzneimittel genau die Beschwerden heilt, die es in ähnlicher Form auch erzeugen kann. Hahnemann wies nach, dass es sich bei dieser Ähnlichkeit zwischen verursachten und geheilten Beschwerden nicht um „paradoxe“ Einzelfälle handelt, sondern um eine biologische Gesetzmäßigkeit, die allgemein gültig und therapeutisch nutzbar ist. Diese gesetzmäßige Ähnlichkeit ist das Wesentliche der Homöopathie.

2. Die Arzneiprüfung

Um festzustellen, welche Beschwerden und Krankheiten ein Arzneimittel erzeugen und damit auch heilen kann, werden die homöopathischen Arzneimittel an gesunden Menschen unter Beobachtung eines erfahrenen homöopathischen Arztes geprüft. Zusammen mit toxikologischen und klinischen Beobachtungen werden die Ergebnisse der Arzneimittelprüfungen systematisch geordnet und veröffentlicht. So entstehen die so genannten „Arzneimittelbilder“ als umfassende Beschreibung der Wirkung jedes einzelnen Arzneimittels.

3. Die individuelle Behandlung

Es ist das Ziel der homöopathischen Behandlung, den Patient zuverlässig, sanft und nachhaltig zur Genesung zu führen. In fortgeschrittenen Erkrankungsstadien wird dieses Ziel unter Umständen nicht zu erreichen sein, hier ist das Ziel eine begleitende, palliative, lindernde Behandlung.
Die Therapie erfolgt durch die Gabe von geprüften potenzierten Arzneimitteln, die einzeln in Übereinstimmung mit dem Ähnlichkeitsprinzip ausgewählt werden.
Die Arzneipotenz und die Gabenhäufigkeit wählt der Arzt je nach der zu behandelnden akuten oder chronischen Erkrankung. Die Reaktion des Patienten auf die Arzneigabe wird in geeigneten Abständen erfasst und bewertet. Je nach Reaktion wird die Arzneigabe wiederholt, das Arzneimittel gewechselt oder das Fortschreiten der Heilung ohne erneute Gabe sorgsam beobachtet.
Ebenso wie die Verordnung homöopathischer Arzneimittel zählen die diätetische Beratung und Hinweise zur Lebensführung des Patienten sowie die Betrachtung seiner sozialen Verhältnisse zu den Aufgaben des homöopathischen Arztes. Krankheitsauslösende und erhaltende Gewohnheiten und Umstände werden beleuchtet und Wege zu einer Veränderung gesucht.